Von-Fürstenberg-Realschule
Paderborn

Immer, wenn Menschen verantwortungsvoll zusammenleben wollen, ist eine Ordnung mit verbindlichen Regeln notwendig. Für uns ist das die
Schulordnung.
Sie ist ein Vertrag zwischen den Schülerinnen und Schülern und der
Von-Fürstenberg-Realschule Paderborn
Die hier aufgeführten Pflichten sind gleichzeitig Rechte anderer Menschen, auf die sie einen Anspruch haben. Sie sind Grundvoraussetzung für einen sinnvollen Schulbetrieb. Ihre Gültigkeit wird in regelmäßigen Abständen überprüft.
Folgende allgemeine Grundregeln sind in der ASchO aufgeführt und damit unbedingt einzuhalten:
pünktliche und regelmäßige Teilnahme an allen Schulveranstaltungen
verpflichtende Teilnahme an Wandertagen, Klassen- und Studienfahrten
aktive Mitarbeit im Unterricht, Bereitstellung der erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel, regelmäßige Anfertigung von Hausaufgaben
gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung. Insbesondere ist für das Gelingen eines gemeinsamen Unterrichtes das gegenseitige respektvolle Zuhören notwendig.
Verbot von Walkmen, Diskmen, Handys, Waffen, Verunreinigungen aller Art und jugendge-fährdenden Medien auf dem Schulgelände
Verbot von Nikotin und Alkohol während der Schulzeit und bei Schulveranstaltungen auf dem gesamten Schulgelände
absolutes Drogenverbot in Schule und Freizeit
Kaugummi kauen ist auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden nicht gestattet, da sich durch das achtlose Wegspucken der Kaugummis auf den Boden große Reinigungspro-bleme ergeben.
Schulbücher werden sorgfältig behandelt, daher ist ein Schutzumschlag notwendig. Bei Verlust oder bei Beschädigungen der geliehenen Schulbücher müssen sie auf Kosten des Verursachers ersetzt werden.
Reihenfolge der Ansprechpartner für schulische und persönliche Angelegenheiten: Klassenlehrer/in, Fachlehrer/in, SV-Lehrer/in, Schulleiter
Verhalten bei Abwesenheit
Umgehende telefonische Information an den/die Klassenlehrer/in oder an das Sekretariat, schriftliche Benachrichtigung mit Angabe des Grundes durch die Erziehungsberechtigten bis spätestens zum dritten Fehltag, ärztliches Attest bei längerer Krankheitsdauer
Befreiungen vom Sportunterricht können für eine Einzelstunde von dem/der Sportlehrer/in ausgesprochen werden. In allen anderen Fällen ist ein ärztliches Attest mit Angabe des Befreiungszeitraumes vorzulegen. In begründeten Zweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest angefordert werden.
Beurlaubungen
können nur in wichtigen Ausnahmefällen nach schriftlichem Antrag durch die Erziehungsbe-rechtigten ausgesprochen werden.
Zuständigkeiten:
für Einzelstunden durch den/die Fachlehrer/in
bis zu zwei Tagen im Vierteljahr durch den/die Klassenlehrer/in
bis zu zwei Wochen im Vierteljahr durch den Schulleiter
Unmittelbar vor und nach den Schulferien ist eine Beurlaubung durch Erlaß des Ministeriums für Schule und Weiterbildung verboten. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Ausnahme-fällen entscheidet der Schulleiter.
Anträge sind spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn vorzulegen.
Fehlen unmittelbar vor und nach den Ferien ist durch ärztliches Attest zu belegen.
Verhalten in besonderen Situationen
Bei Unfällen auf dem Schulweg oder bei Schulveranstaltungen: sofortige Meldung an Klassen- bzw. Fachlehrer/in und das Sekretariat (Unfallanzeige unverzüglich zum Gemeindeunfall-versicherungsverband).
Bei Feueralarm: Sofortiges Verlassen des Schulgebäudes auf den festgelegten Fluchtwegen (siehe Innenseiten der Klassen- bzw. Fachraumtüren ). Umgehende Überprüfung der Anwe-senheit anhand des Klassen- bzw. Kursbuches am festgelegten Sammelpunkt.
Verhalten vor dem UnterrichtSchülerinnen und Schüler betreten umgehend das Schulgelände. Ein Aufenthalt auf dem Parkplatz vor dem Schulgebäude ist mit Rücksicht auf die Nachbarn nicht erwünscht.
Fahrräder sind auf dem Schulhof grundsätzlich zu schieben, um sich und andere nicht zu gefährden bzw. zu verletzen.
Das Abstellen der Fahrräder und Mofas ist aus Sicherheitsgründen unter den Feuerwehrschildern hinter der Schule nicht erlaubt.
Der Fahrradkeller dient zur Unterbringung der Fahrräder. Er darf nur zum Abstellen und Abholen des Fahrrades aufgesucht werden. Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung übernimmt der Schulträger keine Haftung.
Wetterschutzkleidung (Mäntel, Mützen, Parkas) gehören nicht über die Stuhllehnen, sondern an die vorgesehenen Garderobenhaken. Eine Ausnahme besteht, wenn vor oder in den Klassen keine entsprechenden Möglichkeiten zum Aufhängen der Kleidung vorhanden sind.
Verhalten während der Unterrichtszeit
Ist eine Lehrperson aus irgendeinem Grund verhindert, bleiben die Schülerinnen und Schüler auf ihren Plätzen und beschäftigen sich still. Spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn erkundigt sich der Klassensprecher im Schulbüro nach dem Grund der Verspätung .
Jeder Schüler bereitet sich auf den Unterricht durch das Bereitlegen der benötigten Unterrichtsmaterialien vor. Der Tafeldienst sorgt gewissenhaft für eine saubere Tafel und für die notwendige Kreide.
Im Interesse der Schulgemeinschaft und des Ansehens der Schule ist jeder Schüler für die Sauberkeit und Ordnung auf dem Schulgelände verantwortlich. Dies gilt ganz besonders für die Pausenhallen, Flure und Toiletten. Die Klassen sind für die Sauberkeit vor und in der eigenen Klasse verantwortlich. Es ist daher selbstverständlich, dass jeder Schüler seinen eigenen Arbeitsplatz mit besonderer Sorgfalt behandelt
Es gehört zu den Aufgaben des Klassensprechers, Beschädigungen des Schulinventars oder grobe Verschmutzungen dem Klassenlehrer oder wenn dieser nicht erreichbar ist dem Schulleiter zu melden. Mutwillig von Schülern angerichtete Schäden müssen von ihnen oder den Erziehungsberechtigten ersetzt werden.
Vor dem Fachunterricht warten die Schüler in Ruhe vor den jeweiligen Räumen oder in der Pausenhalle. Die Büchertasche oder Sporttasche ist in den Fachunterricht mitzunehmen. Nach Beendigung des Fachunterrichts begeben sich die Schüler zu ihrem Klassenraum. Zu den Pausen werden bei verschlossenen Klassenräumen die Taschen vor dem Raum abgestellt. Danach ist der Pausenhof unverzüglich aufzusuchen.
Verhalten während der Pausen
Zwischen der 2. und 3. Unterrichtsstunde und der 4. und 5. Stunde sind jeweils Pausen von 15 Minuten. Nachdem der Lehrer den Unterricht beendet hat, schließt die Lehrkraft den Unterrichtsraum ab. In diesen Pausen wird der Schulhof sofort zur Entspannung und Erholung aufgesucht. Ballspiele sind zu diesem Zweck auf dem Schulhof der Klassen 5-7 mit Softbällen in den vorgesehenen Feldern erlaubt.
Bei der SV können Getränke in Pfandflaschen gekauft werden. Das Pfand wird nach Rückgabe der Flaschen eingelöst. Nach dem Einkauf verlassen die Schüler der Klasse 5-7 unverzüglich den Schulhof I.
Schüler, die eine Lehrperson in der Pause sprechen möchten oder das Schulbüro aufsuchen müssen, verlassen nach dem Gespräch unverzüglich das Schulgebäude. Dies gilt auch für Schüler, die ein notwendiges Telefongespräch führen müssen. Die Gänge im Verwaltungstrakt werden dabei nicht unnötigerweise versperrt.
In den Pausen hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, behindert und belästigt wird.
Es ist untersagt, das Schulgelände während der Schulzeit zu verlassen.
Das Verlassen des Aufsichtsbereiches der Schule gefährdet den Versicherungsschutz.
Schüler und Lehrer tolerieren es nicht, dass mit Gegenständen aller Art geworfen wird, Papier und Essensreste achtlos weggeworfen werden, an fremdem Eigentum (Schultaschen, Fahrrädern) herumhantiert wird und sich unnötig lange auf Toiletten aufgehalten wird.
Das Werfen mit Schneebällen ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt.
Den Anweisungen der Aufsicht, aller Lehrkräfte und des Hausmeisters ist unbedingt Folge zu leisten.
Verhalten nach dem Unterricht
Nach Unterrichtsschluss stellen alle Schüler ihre Stühle in den Klassen und Arbeitsräumen hoch. Fenster werden selbstverständlich geschlossen und das Licht ausgeschaltet. Damit soll unnötiger Energieverbrauch vermieden werden.
Danach verlassen alle Schüler unverzüglich das Schulgebäude und Schulgelände.